VERKAUFSBEDINGUNGEN

Nutzungsbedingungen der SOLAR23-Websites

VERKAUFSBEDINGUNGEN

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Produktangebote der Solar23 GmbH ("SOLAR23"), einer deutschen Gesellschaft mit Sitz in der Neue Str. 22, 89073 Ulm, Deutschland.

Artikel 1- Allgemeines

Jede Bestellung ("Bestellung") eines Käufers zur Lieferung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen ("Vertragsgegenstände") im Anschluss an ein Angebot von SOLAR23 ("Angebot") unterliegt den vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Sie sind Bestandteil jeder Bestellung und gelten für alle vom Käufer bestellten Vertragsgegenstände. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich und ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von SOLAR23 nicht ergänzbar oder änderbar.

Artikel 2 - Gegenstand der Bestellung

Die Bestellung erfolgt für Lieferung, Übergabe und Leistung der beschriebenen Vertragsgegenstände und zu den im Angebot genannten Preisen.

Artikel 3 - Wirksamkeit der Bestellung

A. Die Bestellung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem alle nachstehenden Bedingungen erfüllt sind. Das effektive Bestelldatum ist abhängig von: (a) dem tatsächlichen Erhalt der Bestellung durch SOLAR23, (b) der Auftragsbestätigung von SOLAR23.

B. Wenn eine der in Artikel 9 genannten Bedingungen zur Festlegung des Stichtags des Lieferplans nicht innerhalb von zwei (2) Monaten nach dem effektiven Bestelldatum erfüllt ist, hat SOLAR23 das Recht, den Verkauf ohne Haftung gegenüber dem Käufer zu widerrufen oder eine angemessene Anpassung des Bestellpreises, des Lieferplans und/oder anderer relevanter Bedingungen der Bestellung zu verlangen.

Artikel 4 - Dokumente, die Teil der Bestellung sind

A. Die folgenden Dokumente bilden in absteigender Reihenfolge einen untrennbaren Bestandteil der Bestellung: (a) die Auftragsbestätigung von SOLAR23, (b) die Bestellung, (c) das Angebot und (d) diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen.

B. Änderungen der Bestellung werden nur mit einer schriftlichen und unterschriebenen Zustimmung der Vertreter des Käufers und von SOLAR23 wirksam.

Artikel 5 - Preise und Zahlungsbedingungen

A. Die Preise werden im Angebot festgelegt. Alle Preise verstehen sich inklusive aller deutschen Steuern, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise.

B. Die Zahlungsbedingungen müssen den Angaben im Angebot entsprechen.

C. SOLAR23 ist berechtigt, die Ausführung der Bestellung auszusetzen, wenn der Käufer die Zahlung nicht leistet.

Artikel 6 - Lieferbedingungen

A. Sofern im Angebot nicht anders angegeben, erfolgt die Lieferung der Vertragsgegenstände ab Werk Ulm. (Incoterms 2010, veröffentlicht von der Internationalen Handelskammer in Paris, Frankreich).

A. SOLAR23 behält sich das Recht auf vorzeitige und Teillieferungen vor.

Artikel 7 - Eigentums- und Gefahrübergang

A. Das Risiko für die Vertragsgegenstände geht zum Zeitpunkt der Lieferung in Übereinstimmung mit Artikel 6 auf den Käufer über.

B. Das Eigentum an den Vertragsgegenständen geht erst dann auf den Käufer über, wenn SOLAR23 den für die Bestellung der Vertragsgegenstände geschuldeten Gesamtbetrag vollständig erhalten hat, einschließlich aller Zinsen, Schäden, Gebühren, Kosten, Ausgaben etc., die der Käufer SOLAR23 gemäß der Bestellung schuldet.

Artikel 8 - Lieferzeit

A. Die Lieferzeit ist wie im Angebot angegeben einzuhalten.

B. Verzögert sich die Lieferung durch den Käufer oder kommt der Käufer seinen Verpflichtungen aus der Bestellung nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, so verlängert sich die Lieferfrist automatisch um die Zeit, die SOLAR23 durch die Verzögerung verloren hat. Der Käufer hat SOLAR23 alle nachgewiesenen Mehrkosten zu erstatten.

Artikel 9 - Gewährleistungsbestimmungen

A. SOLAR23 gewährleistet, dass die Vertragsgegenstände frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Die Gewährleistung beschränkt sich auf die Reparatur oder den Austausch der mangelhaften Vertragsgegenstände nach dem Ermessen von SOLAR23.

B. Sofern im Angebot nicht anders angegeben, endet die Gewährleistungsfrist für die Vertragsgegenstände zwölf (12) Monate nach Lieferung gemäß Artikel 6.

C. Eine Gewährleistungsverpflichtung durch SOLAR23 setzt voraus, dass der Käufer innerhalb von fünf (5) Kalendertagen nach Auftreten des Mangels oder Fehlers diesen unter Angabe der Umstände der Entdeckung durch den Käufer und der Art des Mangels oder Fehlers SOLAR23 schriftlich anzeigt.

D. SOLAR23 ist von jeglicher Haftung im Rahmen der Gewährleistung befreit, wenn: (a) die schriftliche Mitteilung des Käufers nicht den obenstehenden Bedingungen in C. entspricht, (b) der Mangel oder Fehler auf die unsachgemäße Verwendung oder Behandlung, auf Fahrlässigkeit oder die Nichteinhaltung der von SOLAR23 in den Benutzerhandbüchern oder anderen Unterlagen bereitgestellten Anweisungen zurückzuführen ist, (c) der Mangel oder Fehler auf den normalen Verbrauch oder die Abnutzung der Vertragsgegenstände gemäß ihren Eigenschaften und Spezifikationen zurückzuführen ist, (d) ein von SOLAR23 geliefertes Teil durch ein anderes, nicht von SOLAR23 geliefertes Teil ersetzt wurde, (e) ein von SOLAR23 geliefertes Teil nach der Lieferung verändert wurde und diese Veränderung nicht vorher schriftlich von SOLAR23 genehmigt wurde, (f) die Seriennummern aus den fehlerhaften Vertragsgegenständen entfernt wurden, (g) die Reparatur oder der Austausch der Vertragsgegenstände von anderen Personen als SOLAR23-Personal durchgeführt wurde, (h) Fälle höherer Gewalt eintreten.

E. Alle Leistungen für Vertragsgegenstände oder Probleme, die außerhalb der Gewährleistung liegen, werden nach Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt.

F. Es gelten die Gewährleistungsbedingungen des Herstellers.

Artikel 10 - Vertraulichkeit

Für fünf (5) Jahre ab dem effektiven Bestelldatum sind beide Parteien dazu verpflichtet, alle von der anderen Partei offenbarten urheberrechtlich geschützten Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben, einschließlich, wenn auch nicht beschränkt auf, als vertraulich gekennzeichnete Dokumente, Preise, finanzielle und technische Informationen, Dokumentationen, Software, Prozesse, Know-how und andere unveröffentlichte Informationen, es sei denn, die offenlegende Partei hat dies zuvor schriftlich genehmigt. Beide Parteien werden die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter, Vertreter und Auftragnehmer diesen Artikel einhalten.

Artikel 11 - Höhere Gewalt

A. SOLAR23 haftet nicht für die Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der Bestellung aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle von SOLAR23 liegen, wie z. B. höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Brände, Erdbeben, Überschwemmungen, Explosionen, Sabotage, Terrorismus, bewaffnete Konflikte, Streiks, Vandalismus, Plünderungen, Hafenüberlastung, Raubüberfälle, widrige Witterungsverhältnisse, Weigerung oder Verzögerung bei der Einholung von Einfuhr- oder Ausfuhrgenehmigungen oder Lizenzen oder deren Widerruf, höhere Gewalt, die Subunternehmer betrifft, Schiffsembargo, Regierungshandlungen. SOLAR23 wird die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der Bestellung so schnell wie möglich oder nach Beendigung der genannten Ursache für eine Verzögerung der Ausführung der Bestellung wieder aufnehmen und den Käufer unverzüglich über die Beendigung informieren. Die Lieferzeit verlängert sich automatisch um die Zeit, die SOLAR23 durch das Ereignis höherer Gewalt verloren hat.

B. Wenn die durch höhere Gewalt verursachte Verzögerung mehr als drei (3) Monate dauert, werden die Parteien nach Treu und Glauben gemeinsam die Zweckmäßigkeit der Stornierung des nicht erfüllten Teils des Verkaufs und der anzuwendenden Bedingungen prüfen.

Artikel 12- Anwendbares Recht und Streitschlichtung

A. Die Bestellung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

B. Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts von 1980 anzuwenden.

C. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Ulm in der Bundesrepublik Deutschland. Der Auftragnehmer ist berechtigt, gegen den Auftraggeber am allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

(März 2016) SOLAR23 GmbH